Urkunde, 1326 Februar 20

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Ritter Eberhard [Voit] von Rieneck (de Reneke) und seine Ehefrau Margarete erklären für sich und ihre Erben, daß sie künftig den Jahrzins in Höhe von 30 Pfund Hellern, den sie Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg von deren Gütern in Langenprozelten (Bratselden) und Kleingemünden (Gamundia minor) und anderen Gütern, die das Stift von ihnen gekauft hat und die in der darüber ausgestellten Urkunde aufgelistet werden, schulden und bisher zu den festgelegten Terminen pünktlich bezahlt haben, künftig nicht mehr selbst erheben werden. Vielmehr soll ein Amtmann (officiatus) des Stifts, den Dekan und Kapitel bestimmen sollen, diesen Zins von den Gütern, sei es in Getreide, Geld oder anderen Gefällen, auf Kosten der Aussteller und ihrer Erben zu den festgelegten Terminen bei den Bauern (coloni) einziehen. Was die Güter über diesen Zins hinaus ertragen, verbleibt den Ausstellern und ihren Erben. Kann einmal der Zins an einem der festgelegten Termine nicht in voller Höhe bezahlt werden, dann soll der Amtmann den ausstehenden Rest am darauffolgenden Termin von den Gütern einziehen. Falls die Aussteller dem Amtmann die bei der Einhebung des Zinses entstehenden Unkosten einmal nicht ersetzen sollten, steht diesem das Recht zu, von den Gütern über die 30 Pfund Heller hinaus soviel zusätzlich einzuziehen, daß ihm daraus seine Kosten erstattet werden. Auf Befehl der Aussteller versprechen die Inhaber der Güter an Eides statt, daß sie Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg beziehungsweise deren Amtmann den auf ihren Gütern lastenden Zins pünktlich zu den festgelegten Terminen reichen werden. Es handelt sich dabei in Langenprozelten um den Müller (molendinarius) Ludwig, Heinrich genannt Freitag (Vritak), den Weber (textor) Heinrich, den Fischer (piscator) Dietrich, die Fischerin (piscatrix) Jutta (Guda), den Müller Heinrich, die Bäckerin (pistrix) Kunigunde, Ludwig, Sohn der Mergard, Nikolaus, den Schmied (faber) Ulrich, den Bäcker (pistor) Heinrich, den Schuhmacher (calcifex) Wolfelin, die Fischer Gottfried und Strubo, Siboto genannt Reme, Adelheid, Witwe des Johann, Konrad Giselberti, Konrad genannt Massenbuch, Heinrich genannt Thubermann, Konrad Gebehardi, Heilmann genannt Kolere, Wortwin genannt Degen, Dietrich genannt Lantbecke, die Bäckerin Adelheid, den Schiffer (nauta) Herbord, Konrad, Sohn des Strubo, Heinrich Wolframi und Gottfried Marquardi sowie in Kleingemünden um Herold Fogel, den Fischer Heinrich, Konrad Massenbuch, den Fischer Werner, Michael, Heinrich Ortungi, Gottfried (Gotzo) Ortungi, Gottfried (Gotzo) Wolframi, Konrad genannt Mugelin und Apelo Vrowini. Die Aussteller verpflichten sich für sich und ihre Erben, Dekan und Kapitel den Zins auf deren Anforderung hin auf ihre Kosten und Gefahr nach Aschaffenburg zu liefern. Der mit dem Stift geschlossene Vertrag über die Güter und den Zins behält, abgesehen von der jetzt eingeführten Änderung, der die Aussteller ausdrücklich zustimmen, auch weiterhin seine volle Gültigkeit.